Zusammenfassung: Beiser geht in seinem Beitrag der Frage nach, ob Hotelleistungen, die speziell für Hotelgäste erbracht werden, die der jüdisch-orthodoxen Glaubensgemeinschaft angehören, mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz iHv 10% oder aber mit dem Regelsteuersatz iHv 20% zu besteuern sind.
Rechtsgrundlagen: § 10 UStG; Art 7 B-VG