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Beherbergung oder Geschäftsraumüberlassung? - Eine sachliche Abgrenzung

SteuernUniv.-Prof. Dr. Reinhold Beiser, Universität InnsbruckSWK 2009, S 889 Heft 30 v. 20.10.2009

Zusammenfassung: Beiser geht in seinem Beitrag der Frage nach, ob Hotelleistungen, die speziell für Hotelgäste erbracht werden, die der jüdisch-orthodoxen Glaubensgemeinschaft angehören, mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz iHv 10% oder aber mit dem Regelsteuersatz iHv 20% zu besteuern sind.

Rechtsgrundlagen: § 10 UStG; Art 7 B-VG

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