Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen betreffend die steuerliche Geltendmachung von Aufwendungen eines pensionierten Versicherungsvertreters zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG; § 6 des Kollektivvertrags für Angestellte des Außendiensts der Versicherungsunternehmen (KVA)