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Das Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz - Ein Überblick für die Praxis

TagesfragenDr. Alexander Schopper, Privatdozent an der Universität Wien, Mitarbeiter einer Rechtsanwaltsgesellschaft; Mag. Christoph Hilkesberger, RechtsanwaltsanwärterSWK 2009, T 193 Heft 29 v. 10.10.2009

Zusammenfassung: In ihrem Beitrag widmen sich Schopper und Hilkesberger dem Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz (kurz: ULSG), welches die Übernahme der Haftung seitens des Bundes für Kredite von Unternehmen mit Sitz bzw einer Betriebsstätte im Inland regelt. Die Verfasser beleuchten zunächst ua die gemeinschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen, führen an, für welche Unternehmen eine Haftungsübernahme durch den Bund erfolgen darf und machen Angaben zum Haftungsvolumen, zur Laufzeit sowie zu dem vom Kreditnehmer für die Haftungsübernahme zu leistenden Haftungsentgelt. Sie erläutern, für welche Kreditarten Haftungen übernommen werden dürfen und befassen sich ua mit Fragen zum Antrag auf Haftungsübernahme des Bundes. In der Folge gehen sie auf die vom BMF zur Konkretisierung des ULSG erlassenen Richtlinien näher ein, erläutern, welche Pflichten für den begünstigten Kreditnehmer und den Haftungsübernehmer gelten und befassen sich anschließend mit Fragen betreffend die zivilrechtliche Einordnung der Haftungsübernahme und die subsidiäre Anwendbarkeit allgemeiner zivilrechtlicher Bestimmungen. Abschließend nehmen sie zu dem neuen Gesetz sowie den BMF-Richtlinien kurz persönlich Stellung.

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