§ 24 EStG
Der VwGH äußerte sich in gegenständlicher Entscheidung zum Terminus des wirtschaftlichen Eigentümers sowie zum Begriff des zivilrechtlichen Eigentümers iZm der Zurechnung von Wirtschaftsgütern. Ist der wirtschaftlicher Eigentümer für gewöhnlich der zivilrechtliche Eigentümer? Wann fallen wirtschaftliches und zivilrechtliches Eigentum auseinander?