Zusammenfassung: Viehböck und Linder zeigen in ihrem Beitrag auf, welche gesetzlichen Vorgaben die Unternehmensleitung (der Vorstand eines Unternehmens) im Falle einer stetig negativen Unternehmensentwicklung vom Zeitpunkt der Unternehmensentwicklung in die Krise bis hin zum Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft überschuldet bzw zahlungsunfähig ist, unbedingt beachten muss.