Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob ein Kfz, das von einem Hotelier zur Beförderung der Hotelgäste verwendet wird, der Normverbrauchsabgabe unterliegt bzw unter welchen Voraussetzungen für einen Hotelwagen die Vergütung der NoVA in Anspruch genommen werden kann. Der Kurzbeitrag verweist in diesem Zusammenhang auf einen in UFSjournal Heft 9/2009 erschienenen, von Mag. Bernhard Renner verfassten Beitrag zu gegenständlicher Entscheidung.