§ 22 Abs 2 FMABG (Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz)
Der VwGH stellte in diesem Erkenntnis klar, ob gegen Bescheide der Finanzmarktaufsicht zulässigerweise berufen werden kann. Gibt es dabei Ausnahmen?
VwGH 27.2.2009, 2008/17/0151
§ 22 Abs 2 FMABG (Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz)
Der VwGH stellte in diesem Erkenntnis klar, ob gegen Bescheide der Finanzmarktaufsicht zulässigerweise berufen werden kann. Gibt es dabei Ausnahmen?
VwGH 27.2.2009, 2008/17/0151