Zusammenfassung: Wiesinger befasst sich in seinem Beitrag mit einer seitens des BMF erfolgten Klarstellung zu der Frage, ob sog. "planende Baumeister", d.h. Baumeister, die nur als Planer oder als Bauaufsicht tätig und dabei gesellschaftlich organisiert sind, der Ist- oder aber der Sollbesteuerung zu unterwerfen sind.
Rechtsgrundlagen: § 17 UStG; § 22 EStG; § 99 GewO