Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob eine Berufung auch auf elektronischem Weg (via E-mail) rechtswirksam eingebracht werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 85 Abs 1 BAO; § 86a Abs 2 BAO
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob eine Berufung auch auf elektronischem Weg (via E-mail) rechtswirksam eingebracht werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 85 Abs 1 BAO; § 86a Abs 2 BAO
Schlagwörter: