Zusammenfassung: Sulz und Oberkleiner befassen in ihrem Beitrag mit den Auswirkungen des Auslaufens der sog Aufschuboption mit Ende des Jahres 2009 und dem sich daraus ergebenden zwingenden Wechsel der steuerlichen Gewinnermittlungsart von § 4 Abs 1 EStG auf § 5 Abs 1 EStG für all jene Steuerpflichtigen, die bislang nicht der Rechnungspflicht unterlagen. Die Verfasser zeigen dabei insb auf, welche Gestaltungsmöglichkeiten sich den Steuerpflichtigen anbieten, um auch nach dem Auslaufen der sog Aufschuboption eine Steuerhängigkeit von Grund und Boden zu vermeiden.