Art 56 EG; Art 43 EG
Die Entscheidung prüft die Vereinbarkeit der deutschen Bestimmung des § 20 Abs 2 und 3 dAStG, nach welcher ein einseitiger switch over von der Befreiungsmethode auf die Anrechnungsmethode möglich ist, für den Fall, dass die passiven Einkünfte im Ausland einer niedrigeren Besteuerung unterliegen. Mit Anmerkungen der Verfasser.