§ 16 EStG
Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob die Aufwendungen, die zur Sicherung des Wertes der Aktien iR der Einkünfte aus Kapitalvermögen getätigt werden, als Werbungskosten qualifiziert werden können.
VwGH 4.2.2009, 2006/15/0227