Zusammenfassung: In seinem Beitrag geht Sedlacek der Frage nach, ob nicht auch für die Einkünfte von Unternehmensberatern, die "kaufmännisch beratend" tätig sind, das Betriebskostenpauschale in Höhe von 12 % (anstelle von 6 %) zustehen sollte. Dazu führt er zunächst die gesetzlichen Grundlagen an, erläutert anschließend, was unter "kaufmännischer Beratung" gem § 17 Abs 1 EStG zu verstehen ist, beleuchtet in der Folge das Berufsbild des Unternehmensberaters, um sich abschließend der Frage zu widmen, in welcher Höhe Geschäftsführer von Unternehmensberatungs-GmbHs das Betriebskostenpauschale beanspruchen können.