§ 5 Abs 2 lit a KommStG
Der VwGH äußerte sich in gegenständlicher Entscheidung dahingehend, ob Weiter- und Selbstversicherungsbeiträge, die als Zuwendungen iR eines Sozialplans gewährt werden, in die Kommunalsteuer-Bemessungsgrundlage mit einzubeziehen sind. Sind derartige Zuwendungen Ruhe- und Versorgungsbezüge?