§ 53 GSpG; § 52 Abs 1 Z 5 GStG; § 53 VStG
Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen die Behörde die Beschlagnahme von Glücksspielapparaten, Glücksspielautomaten, der sonstigen Eingriffsgegenstände und der technischen Hilfsmittel anordnen kann.