Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob ein Sprachkurs, der in Spanien vor dem Beginn des Studiums der Medizin an einer Universität in Deutschland absolviert wurde, als Berufsausbildung iSd FLAG angesehen werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 lit b FLAG