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Änderungen bei der Bemessungsverjährung durch das Abgabenverwaltungsreformgesetz - Neufassung der Bestimmungen des § 207 BAO und des § 209 Abs. 1 BAO

SteuernMin.-Rat Prof. Dr. Christoph Ritz, BMFSWK 2009, S 727 Heft 23 und 24 v. 15.8.2009

Zusammenfassung: Ritz erörtert in seinem Beitrag eingehend die bedingt durch das Abgabenverwaltungsreformgesetz geänderte Regelung des § 207 BAO und des § 209 Abs 1 BAO im Hinblick auf die Bemessungsverjährung.

Rechtsgrundlagen: § 207 BAO; § 209 Abs 1 BAO; Abgabenverwaltungsreformgesetz (AbgVRefG), BGBl I Nr 20/2009

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