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BFH: Entgeltliche Verpflegung von Schülern durch privaten Verein unterliegt der Umsatzsteuer

SteuernSWK 2009, S 666 Heft 22 v. 1.8.2009

Zusammenfassung: Der BFH hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, wie die Umsätze eines privaten Fördervereins, der für die entgeltliche Verpflegung von Lehrern und Schülern einer Ganztagsschule zuständig ist, steuerlich zu behandeln sind.

Rechtsgrundlagen: § 4 Nr 23 dUStG; Art 13 Teil A Abs 1 Buchst i der 6.MwSt-RL

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