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Steuerliche Anerkennung der beitragsorientierten direkten Leistungszusage - Eine Replik auf den Artikel von Atzmüller/Neubauer/Rath

SteuernMag. Alfred Shubshizky, StBSWK 2009, S 653 Heft 22 v. 1.8.2009

Zusammenfassung: Der Beitrag Shubshizkys bezieht sich auf einen in SWK-Heft 19/2009 unter dem Titel "Zur "beitragsorientierten" direkten Leistungszusage - Eine Beurteilung aus Sicht des BPG und des EStG" erschienenen Artikel von Dr. Martin Atzmüller (BMF), Mag. Walter Neubauer und Mag. Erwin Rath (beide aus dem BMASK). Die Verfasser gingen darin der Frage nach, inwieweit beitragsorientierte direkte Leistungszusagen iR der betrieblichen Altersversorgung direkte Leistungszusagen nach den Bestimmungen des BPG darstellen. Außerdem beleuchteten sie die einkommensteuerliche Behandlung von beitragsorientierten direkten Leistungszusagen. Shubshizky zeigt nun in seinem Beitrag auf, dass aus seiner Sicht - entgegen der von Atzmüller, Neubauer und Rath vertretenen Meinung - für an Arbeitnehmer gemachte beitragsorientierte direkte Leistungszusagen ebenso die Bestimmungen des BPG gelten und für diese eine Rückstellungsbildung gem § 14 EStG in Frage kommt.

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