Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen zu befassen betreffend die Berechtigung zur Schätzung der jährlichen Kilometerleistung durch das FA im Falle nicht vorhandener Grundaufzeichnungen eines Taxifahrers, bei dem im Zuge einer Prüfung Manipulationen am Tacho seines Fahrzeuges festgestellt wurden.
VwGH 17.4.2008, 2008/15/0052