§ 250 BAO; § 284 Abs 1 Z 1 BAO
Der VwGH äußerte sich in dieser Entscheidung dazu, wann nach den Bestimmungen der BAO eine mündliche Verhandlung über die Berufung erfolgen muss. Ebenso äußerte sich das Höchstgericht dazu, wann ein Verfahrensmangel die Aufhebung eines angefochtenen Bescheides zur Folge hat.