Art 221 Abs 1 ZK
Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob die Mitteilung an den Zollschuldner betreffend die Eingangsabgaben auch 3 Jahre nachdem die Zollschuld entstanden ist, erfolgen darf.
VwGH 16.12.2008, 2006/16/0099