Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit der einkommensteuerlichen Berücksichtigung von Kosten zu befassen, die infolge einer Erkrankung dem Steuerpflichtigen entstanden sind. Dabei ging es ua um Fragen iZm dem in § 34 EStG normierten sog Belastungsprinzip.
Rechtsgrundlagen: § 19 EStG; § 34 EStG; § 120 Abs 3 BAO; § 295a BAO