§ 67 Abs 6 EStG; § 8 UStG
Der VwGH äußerte sich in dieser Entscheidung, inwieweit § 67 Abs 6 EStG betreffend die Besteuerung der sonstigen Bezüge eines Arbeitnehmers zur Anwendung gelangen kann für den Fall, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt.
VwGH 17.12.2008, 2004/13/0056