§ 85 Abs 1 BAO; § 246 Abs 1 BAO; § 248 BAO
Der VwGH äußerte sich in dieser Entscheidung dazu, ob ein Antrag hinsichtlich einer Verlängerung der Berufungsfrist ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten nach § 85 Abs 1 BAO darstellt. Wer ist hierzu antragslegitimiert?
VwGH 17.12.2008, 2006/13/0198