Zusammenfassung: Gaedke führt in seinem Beitrag ein Urteil des Finanzgerichts Köln aus dem Jänner 2009 an, in welchem sich das Gericht mit der Frage zu befassen hatte, ob die Vornahme einer Schätzung von Betriebeinnahmen damit gerechtfertigt werden kann, dass die Richtigkeit der Buchführungsergebnisse in Zweifel gestellt wird. Kann ein Zeitreihenvergleich, der von der Abgabenbehörde durchgeführt wird, Grund für eine Beanstandung der Richtigkeit der Buchführungsergebnisse sein?