§ 12 Abs 2 UStG
Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob im Zuge einer von den Ehegatten an ihren Sohn erfolgten Vermietung einer Wohnung die Vorsteuern in Anspruch genommen werden konnten, wenn, abgesehen von einer angeblichen Mietvorauszahlung, keine laufende Mietzahlung geleistet wurde.