BGBl I Nr 57/2004; § 33 Abs 4 Z 1 EStG; § 106 Abs 1 EStG
Der VwGH äußerte sich in dieser Entscheidung zu der Frage, ob die Zahl der Kinder nach § 106 Abs 1 EStG Tatbestandselement für die Zuerkennung des Alleinverdienerabsetzbetrages ist. Besteht nach dem Inkrafttreten des StReformG 2005 weiterhin ein Alleinverdienerabsetzbetrag, oder müssen abhängig von der Zahl der Kinder nach § 106 Abs 1 EStG unterschiedliche Absetzbeträge berücksichtigt werden?