Zusammenfassung: In seinem Beitrag widmet sich Schuster einer Entscheidung des UFS, in der sich der Senat mit Fragen betreffend die Geltendmachung von pauschalen Aufwendungen ohne Vorliegen tatsächlicher Aufwendungen zu befassen hatte. In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Fall wurde von einem im Außendienst tätigen Steuerpflichtigen (Kundenberater) der Abzug von Werbungskosten bzw Ausgaben/Aufwendungen gem dem sog "Vertreterpauschale" beantragt. Schuster führt aus, inwieweit der UFS mit dieser Entscheidung von der bisherigen Judikatur abweicht und welche Schwierigkeiten sich für den Abgabepflichtigen durch die uneinheitliche Rechtsprechung ergeben.