Zusammenfassung: Der UFS Graz hatte sich in einer Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob ein Vorsteuerabzug, der nicht oder nicht zeitgerecht geltend gemacht wurde, gem § 12 Abs 10 UStG oder § 12 Abs 11 UStG berichtigt werden kann. Der Kurzbeitrag informiert darüber sowie über den von Dr. Karl Fink (UFS Graz) dazu erschienenen Beitrag im UFSjournal, Heft 4/2009.
Rechtsgrundlagen: § 12 Abs 10 f UStG