§ 37 Abs 5 EStG
Der VwGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit Fragen iZm einem Nachlassvermögen zu befassen. Er äußerte sich ua dazu, wann der Erbe in die Rechtsstellung des Erblassers eintritt, ob der Erbgang als Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe qualifiziert werden kann, ob eine Übergangsgewinnermittlung stattfindet und wie beim Erben der Ansatz des im Nachlassvermögen enthaltenen Betriebsvermögens zu erfolgen hat.