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Aufschließungsabgabe

RechtsprechungBearb. v. Prof. Gerhard Gaedke, StBSWK 2009, R 30 Heft 12 v. 20.4.2009

§ 38 Abs 1 Z 1 NÖ BauO 1996

Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen betreffend die Vorschreibung der Aufschließungsabgabe gem § 38 Abs 1 NÖ BauO zu befassen. Ist es nach erfolgter rechtskräftiger Bauplatzerteilung und damit verbundener Verpflichtung zur Entrichtung dieser Abgabe von Bedeutung, ob die Erklärung des Grundstücks als Bauplatz überhaupt erfolgen hätte dürfen?

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