Zusammenfassung: In seinem Beitrag setzt sich Perl kritisch mit der vom BMF angekündigten Rücknahme des ursprünglich geäußerten Vorbehalts gegen den internationalen Informationsaustausch von Bankdaten gem Art 26 des OECD-MA auseinander, da nach der Meinung des BMF das innerstaatliche Bankgeheimnis aufgrund der abgeänderten Form des Art 26 OECD-MA dem Informationsaustausch nicht mehr widerspreche. Kann der OECD-Standard tatsächlich ohne eine Neuregelung des im § 38 BWG normierten innerstaatlichen Bankgeheimnisses umgesetzt werden? Ist mit zusätzlichen Einschränkungen des Bankgeheimnisses in Zukunft zu rechnen?