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Berichtigung der Vorsteuer nur bei Änderung

SteuernSWK 2009, S 420 Heft 11 v. 10.4.2009

Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung ua mit der Frage zu befassen, ob ein Vorsteuerabzug, der nicht oder nicht zeitgerecht geltend gemacht wurde, gem § 12 Abs 10 UStG oder § 12 Abs 11 UStG berichtigt werden kann.

Rechtsgrundlagen: § 12 Abs 10 UStG; § 12 Abs 11 UStG

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