Art III UmgrStG; § 30 EStG
Bedingt die Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH, dass eine zurückbehaltene Fremdwährungsschuld in das Privatvermögen überführt wird? Stellt die Zurückbehaltung eine Entnahme dar? Können spätere Kursgewinnen iZm der Fremdwährungsschuld als nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb qualifiziert werden?