Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob iZm einer Eigentumswohnung, die aufgrund der überzogenen Mietvorstellungen des Vermieters nicht vermietet werden kann, Liebhaberei vorliegen kann.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 2 Z 3 LVO; § 2 Abs 4 LVO