Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen zu befassen betreffend das Vorliegen der freiwilligen Buchführung und den daraus resultierenden Auswirkungen für die steuerliche Gewinnermittlung. In der gegenständlichen Rechtssache fand eine Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine OEG statt. Mag. Schuster zeigt auf, welche Schlüsse aus dieser Entscheidung iZm der freiwilligen Buchführung für die Praxis gezogen werden können.