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Auslegung des Begriffs "Einladung" im DBA Malaysia

TagesfragenSWK 2009, T 82 Heft 10 v. 1.4.2009

Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über die vom BMF vertretene Rechtsansicht hinsichtlich der Auslegung des Terminus "Einladung" in den Bestimmungen des DBA Österreich-Malaysia iZm Lehrern und Forschern.

Rechtsgrundlagen: Art 20 DBA Österreich-Malaysia, BGBl Nr 664/1990

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