Der Kurzbericht informiert über eine Entscheidung des OGH, in der sich der Gerichtshof mit Fragen zu befassen hatte betreffend die Irreführung von Werbepraktiken, die von einer inländischen Bank und ihrer Vertriebstochter im Zuge der Vermarktung von Beteiligungspapieren einer Immobiliengesellschaft getätigt wurden.
OGH 20.1.2009, 4 Ob 188/08p