§ 51 Abs 1 FinStrG
Der VwGH hatte über die Rechtsfolgen der vorsätzlichen Nichtabgabe einer Steuererklärung zu entscheiden.
VwGH 24.9.2007, 2006/15/0308
§ 51 Abs 1 FinStrG
Der VwGH hatte über die Rechtsfolgen der vorsätzlichen Nichtabgabe einer Steuererklärung zu entscheiden.
VwGH 24.9.2007, 2006/15/0308