§ 4 Abs 4 EStG 1988
Der VwGH zu entscheiden, ob eine Werbemaßnahme, mit welcher der (zukünftige) Name eines Unternehmers bekannt gemacht werden soll, betrieblich veranlasst ist.
VwGH 24.9.2007, 2005/15/0103
§ 4 Abs 4 EStG 1988
Der VwGH zu entscheiden, ob eine Werbemaßnahme, mit welcher der (zukünftige) Name eines Unternehmers bekannt gemacht werden soll, betrieblich veranlasst ist.
VwGH 24.9.2007, 2005/15/0103