Zusammenfassung: Der Autor widmet seinen Beitrag dem § 75 Abs 4 AktG, der die Abberufungsgründe für die Vorstandsmitglieder normiert. Er geht zunächst in allgemeiner Weise auf die Gesetzesbestimmung ein und erläutert sie, und diskutiert sodann die einzelnen Tatbestände der Abberufung.
Rechtsgrundlagen: § 75 Abs 4 AktG