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Zum Begriff des " wichtigen" Abberufungsgrundes gemäß § 75 Abs 4 AktG

WirtschaftDr. Christian FeltlSWK 2008, W 49 Heft 9 v. 20.3.2008

Zusammenfassung: Der Autor widmet seinen Beitrag dem § 75 Abs 4 AktG, der die Abberufungsgründe für die Vorstandsmitglieder normiert. Er geht zunächst in allgemeiner Weise auf die Gesetzesbestimmung ein und erläutert sie, und diskutiert sodann die einzelnen Tatbestände der Abberufung.

Rechtsgrundlagen: § 75 Abs 4 AktG

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