§ 236 BAO
Der VwGH hatte sich mit der Frage des Vorliegens einer persönlich bedingten Unbilligkeit nach § 236 BAO zu befassen.
VwGH 20.9.2007, 2002/14/0138
§ 236 BAO
Der VwGH hatte sich mit der Frage des Vorliegens einer persönlich bedingten Unbilligkeit nach § 236 BAO zu befassen.
VwGH 20.9.2007, 2002/14/0138