§ 8 Abs 2 UStG 1988
Der VwGH hatte sich im gegenständlichen Fall mit dem (Nicht-)Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung zu befassen.
VwGH 19.9.2007, 2004/13/0097
§ 8 Abs 2 UStG 1988
Der VwGH hatte sich im gegenständlichen Fall mit dem (Nicht-)Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung zu befassen.
VwGH 19.9.2007, 2004/13/0097