Zusammenfassung: Der Autor bespricht in seinem Beitrag § 3a Abs 12 UStG, wonach für Vermögensverwaltungsleistungen der Unternehmensort als Leistungsort angesehen wird. Er weist auf Nicht-Konformität der Bestimmung mit der EG-Rchtslage hin und auf die Konsequenz für die betroffenen Unternehmen.
Rechtsgrundlagen: § 3a UStG; § 6 UStG; RL 2006/112/EG