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Liebhaberei bei der Tätigkeit eines Gemeinderats

SteuernMag. Bernhard RennerSWK 2008, S 334 Heft 8 v. 10.3.2008

Zusammenfassung: Der Autor bespricht eine Entscheidung des UFS, in der die Tätigkeit eines Politikers, dessen Werbungskosten seine Einnahmen überstiegen, als Liebhaberei qualifiziert wurde. Es wird der Sachverhalt sowie die Entscheidung geschildert und daraus eine Schlussfolgerung gezogen.

Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG; § 2 LVO; § 295a BAO

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