ö§ 20 Abs 4 BörseG
Der VwGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob auch Börsebesucher bei ihrer Tätigkeit im Börsenhandel die Bestimmungen des ö§ 18 Z 1 BörseG einhalten müssen.
VwGH 28.8.2007, 2007/17/0005
ö§ 20 Abs 4 BörseG
Der VwGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob auch Börsebesucher bei ihrer Tätigkeit im Börsenhandel die Bestimmungen des ö§ 18 Z 1 BörseG einhalten müssen.
VwGH 28.8.2007, 2007/17/0005