Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über das Vorliegen einer Liste der nach § 6b Abs 3 KStG 1988 von der Körperschaftsteuer befreiten Mittelstandfinanzierungsgesellschaften. Der Beitrag enthält einen Link zu besagter Liste.
Rechtsgrundlagen: § 6b Abs 3 KStG 1988