Der Autor informiert über die Entscheidung des UFS in der Sache Ing. Auer. Der EuGH hatte dem UFS aufgetragen zu prüfen, ob die Umstände des Ausgangsverfahrens objektive Merkmale einer missbräuchlichen Praxis aufweisen. Die Entscheidung des EuGH sowie des UFS werden erläutert.
EuGH 8.11.2007, Rs C-251/06 - Ing. Auer; UFS 22.1.2008, RV/1343-L/07