§ 68 Abs 8 EStG
Der VwGH hatte zu entscheiden, nach welchen Bestimmungen Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen zu versteuern sind.
VwGH 24.7.2007, 2006/14/0048
§ 68 Abs 8 EStG
Der VwGH hatte zu entscheiden, nach welchen Bestimmungen Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen zu versteuern sind.
VwGH 24.7.2007, 2006/14/0048